Rechtstip der Woche: Urheberrecht

Rechtstip der Woche: Urheberrecht - kopierte Inhalte = Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich ist die Benutzung fremder Werke nur mit Zustimmung des Rechtsinhaber zulässig, da nur der Rechteinhaber über die Nutzungsrechte verfügen darf. Dennoch aber muss nicht jede Verwendung von Inhalten Dritter ein Urheberrechtsverstoß sein - es kommt dafrauf an, ob der Urheberrechtsschutz auch greift. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich bei den Inhalten um ein "Werk" i.S.d. Urheberrechts handelt, die Kreatin also eine gewisse "Schöpfungshöhe" aufweist.

So ist etwa das einfache "copy&paste" von Produktbeschreibungen (Texten) nicht zwingend eine Rechtsverletzung. Denn
Produktbeschreibungen in Online-Shops sind üblicherweise urheberrechtlich nicht geschützt, da sie die lediglich gewöhnliche und wenig individuelle Eigenschaften aufweisen, so etwa das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 04.11.2010 - Az.: 17 O 525/10. Die Richter begündeten Ihre Entscheidung damit, dass solche Texte standardisiert und hundertfach im Internet hundertfach zu finden seien. Damit wären sie "alltäglich" und "austauschbar" - und es fehlt an der notwendigen Schöpfungshöhe.

Eine gewisse „Schöpfungshöhe“ muss also erreicht sein. Die Abgrenzung zwischen einem Werk und einer schlichten, urheberrechtlich nicht geschützten Kreation ist schwer und muss für jeden Einzelfalkl gesondert getroffen werden.
Von einem Werk ist insbesodnere dann auszugehen, wenn die Kreation besonders individuell ist, d.h. über die durchschnittliche Gestaltung eines solchen Inhalts hinausgeht.

So kann auch eine (ganze) Website urheberrechtlich geschützt sein.
Das OLG Rostock hat dies mit Beschluss vom 27. Juni 2007 - AZ 2 W 12/07 jedenfalls für suchmaschinenoptimierte Webseiten bejaht. Dem Landgericht München (Urteil vom 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04) zufolge genießt eine Internetseite dann Urheberrechtsschutz, wenn eine ansprechend gestaltete Menüführung vorliegt, die über dem Üblichen liegt (Flashanimation).

Also: es kommt immer auf den Einzelfall an! Bevor Inhalte Dritter im World Wide Web für die eigene Internetseite übernommen werden sollte stets vorher geprüft werden, ob dabei der Urheberrechtsschutz greift. Bei Musik und Bildern dürfte das stets der Fall sein.