Rechtstip der Woche: BGH zur Verwendung fremder Marken in AdWords

Entscheidung des BGH:Verwendung fremder Marken als Adwords keine Markenrechtsverletzung

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Urteil vom 13. Januar 2011 - AZ: I ZR 125/07 - dass in der Verwendung einer fremden Marke als Google-Adword dann keine "Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG" und damit keine Markenrechtsverletzung zu sehen ist, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und der angegebene Domain-Name (Link) vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

Mit dieser grundsätzlichen Entscheidung des BGH kann nunmehr mit mehr Rechtssicherheit Keyword-Werbung betrieben werden.

Hier der Link zur Entscheidung