Rechtstip der Woche: Urheberrecht: Achtung bei Nutzung von Online-Bilddatenbanken

Bilddatenbanken wie fotolia.com oder pixelio.de erfreuen ist immer größerer Beliebtheit. Dort können kostenlos und lizenzfrei Bilder erworben werden, etwa für die Verwendung auf der eigenen privaten oder gewerblichen Internetseite, für Flyer, Poster und sonstige Werbeformate. Aber Achtung: die Nutzung der Bilder aus diesen Datenbanken wird vom Anbieter unter strenge Bedingungen gestellt, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Hier die wichtigsten Informationen und Regeln am Beispiel von fotolia.com:

Wer sich bei fotolia.de registriert und dann dort Bilder kostenlos oder günstig downloaded (juristische: lizensiert), erwirbt in der Regel eine einfache, Nutzungslizenz. Das meist kostenfrei oder nur gegen geringe Kosten. Dieses Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht exklusiv und weltweit gültig.

Nach dem Download darf das Bild gemäß der Nutzungsbedingungen des Anbieters reproduziert (etwa gedruckt) werden, wenn es im Rahmen einer Collage oder aber auf Produkten, Artikeln, Flyern, Anzeigen, Broschüren oder Handelswaren oder in sonstigen Werken verwendet werden. Schon hier gibt es Ausnahmen, etwa dann, wenn das lizensierte Bild zum "primären Verkaufsargument" wird.

 

Ein Download = eine Nutzungserlaubnis

Auch dürfen die Bilder in unveränderter Form nicht für den Abdruck auf auf z.B. Tassen, T-Shirts, Postern oder ähnlichen Waren verwendet werden. Und auch der Sachzusammenhang, in dem ein solches Bild verwendet werden darf, wird durch die Nutzungsbedingungen eingeschränkt. So ist eine Verwendung der lizensierten Bilder im Zusammenhang mit Pornografie, Zigaretten- und Tabakwerbung, Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services, erotischer Partnervermittlungen oder ähnliche Dienstleistungen, zur politischen Unterstützung oder in diffamierender, rechtsverletzender, beleidigender oder moralisch anstößiger Weise streng untersagt.

Für Agenturen, die diese Bilder für ein Kundenprojekt oder sogar im direkten Auftrag des Kunden erwerben, gilt, dass das Bild von der Agentur oder aber einem (!) Auftraggeber/Kunden verwendet werden darf. Werden die Bilder aber für mehrere Kunden genutzt, so muss für jeden weiteren Kunden nochmals eine weitere Lizenz erworben werden sowie eine weitere Lizenzgebühr entrichtet werden. Die Kunden müssen sich dann auch verpflichten, sich ebenfalls an die Regelungen der Nutzungsbedingungen des Anbieters zu halten.

 

Formatvorgaben einhalten

Der Bilddatenbankanbieter sieht in seinen Lizenzbedingungen ebenfalls vor, dass die Formatvorgaben einzuhalten sind. Bei der Nutzung des erworbenen Bildes etwa für Webseiten darf dieses bis zu einer Bildauflösung von 1000 × 1000 Pixel genutzt werden. Bei Collagen, bei denen das Bild nicht wesentlicher Bestandteil ist, sogar im Format 1600 x 1600 Pixel.

Beachtet werden sollte zudem, dass der Anbieter der Bilddatenbank keine Freigaben für die Darstellungen von Privatbesitz, Herstellern oder Designern von kommerziellen Produkten, Design- und Markenprodukten erteilt.

Es kann also etwa bei Abbildungen von Produkten erforderlich sein, sich beim betreffenden Rechteinhaber Nutzungserlaubnisse einzuholen. Gleiches gilt für die Nutzung von Warenzeichen und Logos.

Darauf sollte man strikt achten.

 

Abmahnfalle Autorennennung

Letztlich unbedingt beachtet werden sollte die Pflicht des Verwenders des Bilder, immer und überall den Hinweis auf das Urheberrecht (Autorennennung) anzubringen! Dieser Hinweis (im Fall von fotolia.de s.u.,) ist entweder am Bild selbst, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com."

Gerade das wird oft übersehen.

Und daraus leiten dann die Autoren (Fotografen) gerne Unterlassungsansprüche ab, die im Wege einer Abmahnung geltend gemacht werden. Und dann wird es teuer, denn neben den erheblichen Anwaltskosten für die Abmahnung werden dann eine Lizenzgebührt für die unangemessene (weil ohne Hinweis auf den Urheber erfolgte) Bildnutzung von nicht selten einigen hundert Euro sowie ein "Verletzerzuschlag" von bis zu 100 % wegen der fehlenden Autorennennung fällig. Aus einigen Cent für die Nutzung eines Bildes werden dann also schnell mal mehrere hundert Euro!

Kommt es dann zu einer Abmahnung, dann sollte man das Bild schleunigst entfernen und es zudem auch vom Server löschen, denn wenn der Pfad des Bildes weiterhin erreichbar ist, kann weiterer Ärger drohen.

 

Vertiefende Hinweise finden Sie in unserem

Rechtstip der Woche: "Urheberrecht: "Bilderklau" im Internet" vom 5. Juni 2012 sowie unserem

Rechtstip der Woche: "Urheberrecht - ein paar Do´s and Dont's im Überblick" vom 14. Februar 2012.

Lesen Sie auch Teil 8. Urheberrechte unserer Artikelserie "Abmahnungen im Internet".

 

Und bei Fragen beraten wir Sie gerne!