BMJV: Prüfbericht veröffentlicht, bestehende Verstöße im Online-Handel werden weiter verfolgt

Prüfbericht des BMJV zum Online-Handel veröffentlicht

Das BMJV teilte mit Pressemitteilung vom 19.10.2016 mit, dass der sog. "Sweep" für das Jahr 2015, der die behördliche Prüfung, ob verbraucherschützende Regelungen bei Online-Angeboten eingehalten werden, zum Inhalt hat, ergeben hat, dass Online-Angebote in Deutschland oft nur unzureichende Informationen über den Gesamtpreis und zum Widerrufsrecht enthalten. Auch wird die Button-Lösung nicht immer angeboten.

In Deutschland übernimmt das Justizministerium den Sweep in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Es gehe aber nicht nur darum, Verstöße aufzudecken, sondern man wolle die Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären. Ausgewählt wurden Internetseiten, die Kleidung und Schuhe oder (Design-)Möbel anbieten. Dabei seien insb. mittelständische und große Unternehmen geprüft worden. Ziel sei es gewesen, die Angebote auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der VerbraucherrechteRL zu prüfen. Die vom Ministerium untersuchten Seiten hätten Anbieter mit Sitz im EU-Ausland betroffen, während die Verbände Internetseiten von deutschen Betreibern analysiert hätten.

 
Verstöße werden mit Nachdruck weiter verfolgt
Das Ministerium hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren hätten bereits erfolgreich abgeschlossen werden können. Die noch bestehenden Verstöße würden in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden „mit Nachdruck“ weiterverfolgt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)