Rechtstip der Woche: Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen "gefällt-mir"-Button ausgeschlossen

Die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons auf einer Internetseite ohne entsprechenden Hinweis auf eine dadurch mögliche Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, so das LG Berlin (Beschluss vom 14.03.2011 - AZ; 91 O 25/11).

Zwar ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr problematisch, ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß ist darin aber nicht zu sehen, da § 13 des Telemediengesetzes (TMG), auf dessen Verletzung sich der Wettbewerber berief, keine Marktverhaltensvorschrift ist.