Rechtsanwaltskanzlei für IT- und Internetrecht, Berlin
Foxlaw(R) - Ihre Kanzlei für Internet- und IT-Recht
Sie benötigen fachkundige Unterstützung etwa beim rechtlich abgesicherten Aufbau und Betrieb eines Unternehmens, eines Dienstes, einer Anwendung oder eines neuen Geschäftsmodells?
Sie benötigen rechtssichere und individuell passende Regularien wie AGBs, Nutzungsbedingungen, Shopbedingungen, Datenschutzregelungen und natürlich auch Rahmen- und Einzelverträge? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wir sind auf die Bearbeitung von Rechtsfragen und –streitigkeiten im Umfeld der neuen Medien spezialisiert und unterstützen Sie gerne nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte - etwa im Marken-, Urheber- oder Vertragsrecht - sondern beraten und verteidigen Sie darüber hinaus auch im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Darüber hinaus können Sie sich in Fragen zum Arbeitsrecht, zum Datenschutz oder im Bereich des Marketings verbindlich über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären lassen und damit Ihre Marketingmaßnahmen von Anfang an rechtssicher gestalten.
Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen wir tätig sind, alles Wissenswerte zu einer Mandatierung haben wir hier für Sie aufgeführt. Zusätzlich stehen Ihnen auch eine Vollmacht sowie die Mandatsbedingungen zum Download zur Verfügung. Sie können sich gerne direkt an uns wenden!
Feature
Broschüre "Rechtshinweise für Online-Handel und Online-Marketing"
Unsere Broschüre mit Rechtshinweisen für OnlineHandel und OnlineMarketing, ein Leitfaden zur Vermeidung von Rechtsfallen im eCommerce, ist nun druckfrisch über den eBusinessLotsen Suedbrandenburg oder auch online hier als PDF-Datei erhältlich.
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit dem eBUSINESSLOTSEN Südbrandernburg erstellt und kann dort auch in gedruckter Form bezogen werden.
Rechtstipp der Woche
Hier finden Sie unseren aktuellen Rechtstipp der Woche:
KG Berlin: Auch Influencer-Beiträge in sozialen Medien müssen als Werbung gekennzeichnet werden
In seinem Urteil vom 08.01.2019 - AZ.: 5 U 83/18 hat das Kammergericht Berlin Vorgaben dazu gemacht, wann Beiträge von Bloggern und Influencern in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ.: 52 O 101/18).
EuGH: Wann ist der Begriff "Glen" für Whisky erlaubt
Der EuGH hatte sich aufgrund einer von der Scotch Whisky Association, einer Interessenvertretung der schottischen Whiskybranche, einbebrachten Klage mit der Frage zu befassen, ob die Benennung eines Whiskies mit dem Begriff "Glen", der jedoch nicht aus Schottland stammt, zulässig ist oder aber ob darin eine unzulässige "Anspielung" vorliegt.
Das wäre gegeben, wenn ein Verbraucher unmittelbar an die eingetragene geografische Angabe "Scotch Whisky" denkt, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung "Glen" vor sich hat.
Gegenstand des Streits war ..... mehr.