Rechtstip der Woche: Urheberrecht: "Bilderklau" im Internet

In der jüngeren Vergangenheit wurden wieder vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in München ausgesprochen, die im Namen ihres Mandanten, der Getty Images International, wegen der unberechtigten Verwendung von urheberrechtlich geschützen Fotos im Internet gegen die Rechtsverletzer vorgeht.

 

Verstoß gegen Schadensminderungspflicht?

Dabei läßt sich zunächst feststellen, dass Urheberrechtsverstöße im Frühjahr diesen Jahres geltend gemacht wurden, die von Getty Images aber bereits viele Monate zuvor festgestellt und der entsprechende Verstoß auch - durch Speichern eines Screenshots - zu Beweiszwecken dokumentiert wurde. 

Vor dem Hintergrund, dass der Rechteinhaber also bereits seit mehreren Monaten von der Rechtsverletzung wusste, den Rechtsverletzer aber erst nach Ablauf vieler weiterer Monate in Anspruch nahm und selbstverständlich für die gesamte Dauer der unberechtigten Nutzung des Bildes Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangt, ist davon auszugehen, dass der Rechteinhaber damit gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstößt. Bei der Bemessung (und Zahlung) des Schadensersatzes sollte darauf also unbedingt geachtet werden.


Getty wird von Waldorf Frommer vertreten
Zudem ist auffällig, dass Getty Images nun nicht mehr, wie so oft in den vergangenen Jahren, selbst die Abmahnungen ausspricht (und versendet), sondern sich dazu nun der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient.

In diesem Zusammenhang kann gerne auf die Entscheidung des OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az.: 2 U 7/11, hingewiesen werden. Danach ist ein berufsmäßiger Fotograf, der in der Vergangenheit schon mehrfach hat abmahnen lassen, danach nicht (mehr) auf anwaltliche Hilfe hierfür angewiesen ist. Er muss dies dann in der Folgezeit schlicht selbst machen. Damit kann er - so das OLG Braunschweig - auch die durch die beauftragung des Anwalts für die Abmahnung entstandenen Kosten nicht vom Verletzer ersetzt verlangen.

Dieser Grundsatz sollte folglich auch hinsichtlich der jüngsten Abmahnungen von Getty Images Anwendung finden.

Sollten Sie also eine Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder oder Fotos erhalten haben, beraten wir Sie gern!


In diesem Zusammenhang machen wir auch auf unseren

aufmerksam, in denen Sie weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden.


Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auch auf unser Engagement beim Verein zur Hilfe und zur Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. sowie bei der Initiative Abmahnwahn Dreipage hin.