Rechtstip der Woche: Onlinerecht: Schleichwerbung im Internet

Das Telemediengesetz (TMG), konkret die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, sieht vor, dass Werbung im Internet für den Nutzer deutlich erkennbar sein muss. Der Diensteanbieter muss also gewährleisten, dass der Nutzer erkennen kann, welche Inhalte des Dienstes Werbung sind. Kommt er dem nicht entsprechend nach, so handelt er zudem nach § 4 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig. Dann droht die Abmahnung durch den Wettbewerber.

Das Berliner Kammergericht hatte in einem Beschluss vom 24.01.2012 - Az.: 5 W 10/12 über verbotene Online-Schleichwerbung zu entscheiden und dabei festgestellt, dass für die Beurteilung, ob eine Webseite unerlaubte Schleichwerbung betreibt, zu allererst der optische Gesamteindruck der jeweiligen Internetseite entscheidend ist.

Eine ausreichende Trennung zwischen Werbung und "redaktionellem" Inhalt kann danach auch bei Vorliegen von Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil gegeben sein, denn nach Auffassung der Berliner Richter sei dies spätestens seit Einführung des Suchmaschinenmarketings alltäglich.

Dennoch: Werbung und Inhalte eines Internetangebotes müssen ganz klar voneinander getrennt sein - für den jeweiligen Nutzer klar erkennbar. Können etwa Kinder trotz des eingeblendeten Schriftzuges nicht erkennen, dass es sich bei einem Webinhalt um Werbung handelt, so ist dies unzulässig (vgl. LG Berlin - Az.: 103 O 43/10).

Der vorgenannte Trennungsgrundsatz von Werbung und Inhalt auf Onlineangeboten gilt selbstverständlich auch für Presseportale und Blogs.

So stellte etwa das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24.04.2012 - Az.: 312 O 715/11 - fest, dass Schleichwerbung durch nicht gekennzeichnete Beiträge eines Unternehmens in einem Blog wettbewerbswidrig ist. Und das Landgericht Düsseldorf entschied in seinem Urteil vom 24.08.2011 - Az.: 12 O 329/11 - dass werbende Pressemitteilungen, die auf einem Online-Portal veröffentlicht werden, schon im „Teaser“ deutlich als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

Fazit: jeder Betreiber einer Webseite sollte strikt darauf achten, eine saubere Trennung von Werbung und redaktionellem Text zu vollziehen, auch und gerade Blogs.

Wir beraten Sie gerne!