Datenschutz

Sie erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder nutzen in sonstiger Weise personenbezogene Daten?

Gerne prüfe ich, ob Sie sich in Ihrer Tätigkeit auf Basis des geltenden Datenschutzrechts (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO; Bundesdatenschutzgesetz - BDSG etc.) befinden. Teil der Beauftragung kann dann auch die Erstellung eines internen Verfahrensverzeichnissses für Ihre Datenverarbeitungsprozesse oder die Erstellung rechtskonformer Datenschutzhinsiwese für Ihre Webseite sein. 

Gerne stehen unsere Anwälte auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Informieren Sie sich in unserem Artikel "Externer Datenschutzbeauftragter – kostengünstig beauftragen und Rechtssicherheit schaffen", welche gesetzliche Pflichten für die Bestellung eines extneren Datenschutzbeauftragten gelten, welche Kosten anfallen und wie die Beauftragung erfolgen kann. 

Lassen Sie uns abstimmen, wie Ihr Datenschutzkonzept und Ihre Prozesse aussehen und wir erstellen gemeinsam eine rechtssichere Basis.