Rechtstip der Woche: eCommerce: Preisangaben im Online-Shop
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- Erstellt: Dienstag, 07. Februar 2012 09:07
Bei gewerblichen Verkäufen über Fernabsatzwege (eCommerce) ist der Anbieter u.a. verpflichtet, neben der genauen Preisangabe auch die Mehrwertsteuer auszuweisen. Für den Käufer (Verbraucher) muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass es sich um Endpreise inklusive Mehrwertsteuer handelt.
Auch beachtet werden sollte die Verpflichtung des Unternehmers, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, sofern dazu eine Verpflichtung besteht. Das LG Hamburg entschied in einem am 24. November verkündeten Urteil - AZ: 327 O 196/11 - dass dies auch für Angebote bei eBay gilt und dort die Grundpreisangabe bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung zu erfolgen hat.
Auch Versandkosten (ggf. auch anfallende Nachnahmegebühren) müssen ordnungsgemäß angegeben werden. Nach Ansicht des OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2005 - AZ: 5 U 128/04 - hat dieser Hinweis direkt neben jedem Einzelpreis zu erfolgen. Das kann aber über einen sog. "Sternchen-Hinweis", also ein Sternchen oder eine Fußnote hinter jeder Preisangabe geschehen - so jedenfalls sieht es das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 24. 2. 2005 - AZ: 5 U 72/04. Die Angabe der Versandkosten in den AGB oder erstmals im "Warenkorb" ist jedenfalls nicht ausreichend - so jedenfalls das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 27.10.2005; 327 O 614/05.
Irreführend und damit wettbewerbswidrig ist etwa auch die Angabe der Versandkosten hinter einem mit "weitere Informationen" gekennzeichneten Link. Die Versandkosten müssen aber nicht noch einmal in der "Bestell-Übersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden, wenn der Verbraucher klar und verständlich über anfallende Liefer- und Versandkosten informiert wird, so der BGH in seinem Urteil vom 05.10.2005 - Az.: VIII ZR 382/04).
Es sollte also genau darauf geachtet werden, dass die notwendigen Angaben im Online-Shop vollständig sowie an der richtigen Stelle aufgeführt und für den Verbraucher transparent dargestellt werden. Sonst drohen Abmahnungen.
Im Zweifel sollte stets anwaltlicher Rat eingeholt werden - dazu beraten wir Sie gerne!
Lesen Sie zu diesem Thema auch Teil 5 unserer Artikelserie "Abmahnfallen im Internet: Preisangaben, Versandkosten, weitere Angaben".