Kein Anspruch gegen Google auf Entfernung rechtswidriger Beiträge aus dem Suchindex

Die Anzahl der Fälle, in denen rechtswidrige Beiträge in Form von Meinungsäußerungen, Kommentaren, Bewertungen oder Blogs über Personen oder Unternehmen im Internet verbreitet sind, sind vielfältig und kaum zu zählen. Was aber unternimmt man, um diese aus dem Netz zu entfernen?

Es ist bereits fraglich, ob man solche Inhalte überhaupt gänzlich aus dem Netz entfernen kann. Will man aber gegen solche Inhalte vorgehen, dann sollte man sich stets an den wenden, der den entsprechenden Inhalt veröffentlicht hat oder dafür sonst verantwortlich ist - den sog. "Störer".

Ein Vorgehen, bei dem sich der in seinen Rechten verletzte an Google wendet, den Eintrag aus dem Suchindex entfernen zu lassen, ist jedenfalls - so das Landgericht Mönchengladbach in seinem Urteil vom 05.09.2013 - Az.: 10 O 170/12 aussichtslos.

In dem vor dem Landgericht verhandelten Fall hatte ein Betroffener Google nach erfolglosen aussergerichtlichen Aufforderungen auf Löschung eines rechtswidrigen Eintrags über ihn aus dem Suchindex verklagt. Das LG Mönchengladbach aber wies die Klage ab.

Nach Auffassung des Gerichts betreffe der Suchindex "den Kern der wirtschaftlichen Betätigung des Suchmaschinen-Anbieters.

Bei Abwägung der Interessen aller Beteiligten überwiege das von Google, da andernfalls in unverhältnismäßiger Weise in den wirtschaftlichen Kernbereich der Suchmaschinen-Riese eingegriffen werden würde.

Ein Eingriff in die Rechte von Google würde nicht nur massiv die Verlässlichkeit der Ergebnisse in Frage stellen, sondern auch schnell zur Anbieterseitigen Zensur führen. Ebenso sei zu berücksichtigen, dass der personelle und materielle Aufwand für Google dafür immens sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass die Webseite mit dem rechtswidrigen Inhalt auch nach Löschen des Eintrags aus dem Suchindex weiterhin aufrufbar sein würde - die Rechtsverletzung wäre also nicht beseitigt - und verwies den Kläger auf ein Vorgehen direkt gegen den Autor des Beitrags bzw. den betreffenden Webhoster.

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren